Förderung Baumschnitt Streuobst 2026 bis 2028

Das bisherige Baumschnittförderprogramm ist ausgelaufen und wird durch ein neues Programm mit drei jähriger Laufzeit fortgeführt. Natürlich müssen nun neue Anträge gestellt werden.

Der OGV hatte 2020 einen Antrag mit 1100 Bäumen gestellt. Die neue Obergrenze liegt nun bei 1000 Bäumen, und nicht mehr bei 1600. Da immer mehr Personen an dem Programm teilnehmen wollen, wird der OGV selbst keinen Antrag stellen. Wir werden unseren Mitgliedern beratend zur Seite stehen, damit diese selbst Anträge einreichen können.

Vereine und Privatpersonen werden nun gleich gefördert. Mindestens drei Personen können einen Antrag einreichen, dieser muss 100 -1000 Bäume umfassen. Einer dieser Personen ist der Ansprechpartner des Regierungspräsidiums Tübingen, Referat 33.

Gruppenbildung

Wenn Sie Interesse an der Förderung haben, wir machen am 11. Februar eine Infoveranstaltung. Die Stammhöhe der Bäume muss allerdings mindesten 1,40 m betragen.

Informationen zum Antrag

Informationen des Regierungspräsidiums

Hinweise zur Sammelantragstellung

Formular des Sammelantrags zum Ausfüllen. Die Anlage 1 muss jeder Teilnehmer der Gruppe ausfüllen.

Die Verwaltungsvorschrift