Pflanzenschutz Dokumentation Jahr 2026
Die Dokumentationspflicht wurde nach EU-Richtline „Durchführungsverordnung 2023/564“ erweitert und muss nun elektronisch geführt werden. Diese elektronische Dokumentation wurde in Bayern pragmatisch gelöst, mittels Excel-Datei. Baden Württemberg bietet ein nicht fertiges Produkt zur Dokumentation an, welches für den Streuobstanbau nicht geeignet ist. Wer dies nicht glaubt, sollte es einfach mal ausprobieren, mit kleinen Grundstücken und vielen unterschiedlichen Bäumen. (www.psm-dok.de)
Um die Dokumentation gemäß Vorgabe zu erfüllen, wird hier vom OGV-Dettingen ein Excel Formular zur Verfügung gestellt. Es ist praxisgerecht, und die Dokumentation ist durch copy/paste einfach und schnell zu bewerkstelligen. Alle zur Kontrolle notwendigen Parameter sind vorhanden. Siehe nachfolgendes Beispiel:

Damit sind die Vorgaben für dieses Jahr gesetzteskonform erledigt. Dies wurde von Manuel Gaiser vom RP-Stuttgart bestätigt.
Sollte nächstes Jahr der Server des Landes funktionieren und ein sauber arbeitender Client zur Verfügung stehen, wird es hoffentlich möglich, effizient zu dokumentieren. Allerdings sollte der Streuobst durch spezielle Eingaben berücksichtigt werden. Wir können nur hoffen daß wir nicht vergessen werden.
Datei mit einigen EPPO-Codes und einigen Zulassungsnummern Stand 2026
Die heruntergeladene Datei den eigenen Bedürfnissen zur Texteingabe anpassen.
Ferner sollte überlegt werden, ob es nicht möglich ist die Dokumentation für ältere Wiesenbewirtschafter anzupassen. Viele Leute haben keinen PC und sind mit dieser Bürokratie überfordert. Selbst das Finanzamt nimmt Steuererklärungen noch in Papierform an.