Zwei-Klassengesellschaft auf der Streuobstwiese
Ostergruß des OGV-Dettingen
Liebe Freunde des OGV-Dettingen, wir wünschen Ihnen ein schönes Osterfest.
Wenn Sie Ihren Osterspaziergang durch Streuobstwiesen machen und die blühenden Kirschbäume genießen, beachten Sie nicht nur die schönen großkronigen Bäume, sondern auch deren Stamm. Die Landesregierung hat diese Bäume in 2 Kategorien eingeteilt. Stammhöhe ab 1,4 Meter und darunter.
Der Erhalt von Bäumen ab 1,4 Meter wird vom Land gefördert (Hochstämme), kleinere Bäume (Halbstämme) jedoch nicht. Die meisten Bäume die sie sehen werden, gehören zur Kategorie der Halbstämme.
Förderungen haben ja immer ein Ziel. Wandel zu generieren in eine vordefinierte Richtung. Siehe Wärmepumpe, weg von fossilen Brennstoffen. Das kann man ja nachvollziehen. Aber warum soll ein Hochstamm wertvoller sein als ein Halbstamm. Sind es die 50 cm mehr Stammholz? Ein Baum mit kürzerem Stamm lässt sich in der Praxis eben einfacher pflegen und ernten.
Der Unmut bei den Stücklesbesitzern ist momentan so hoch wie seit langem nicht mehr. War hier mal wieder die Lobby der Ideologen am Werk? Auf jeden Fall wirkt sich diese Förderkulisse des Landes negativ auf die Streuobstbestände aus. Ist dies den Herren Özdemir, Hagel und deren Kollegen bewusst?
Ein einfacher Beweis für weniger unsinnige bürokratische Vorgaben und Gesetze wäre die Abschaffung der beiden Kategorien, und somit die Förderung aller Streuobstbäume.

Apfelbaum Halbstamm mit einer Stammhöhe von 1,0 Meter

Blühender Kirschbaum, leider mit zu kurzem Stamm! Eine wichtige Aufgabe für unser Verband den LOGL, sich politisch diesem Thema ausgiebig zu widmen.